SPÖ-Forderungskatalog
Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung der VerbraucherInnen sind zwar jetzt schon unzulässig, die gesetzlichen Regelungen (Verwaltungsstrafe bis zu € 37.000) bietet den Opfern aber keinen ausreichenden Schutz. Um dem Telefonbetrug Einhalt gebieten zu können fordert die SPÖ:
1. Absolute Nichtigkeit von untergejubelten Verträgen
Verträge, die im Zuge von unerbetener Werbung per Telefon (oder auch E-Mail) abgeschlossen werden, müssen prinzipiell nichtig sind. Bei „Nichtigkeit“ müssen die VerbraucherInnen bloß einwenden, keine vorherige Zustimmung zu diesem Anruf erteilt zu haben. Es ist dann Sache des Unternehmers, das Vorliegen einer Zustimmung nachzuweisen, will er den – von ihm behaupteten – mündlichen Vertrag retten.
Eine erweiterte Rücktrittsmöglichkeit, wie sie das Justizministerium vorschlägt, bietet keinen ausreichenden Schutz für überrumpelte VerbraucherInnen. Denn bei der Variante „Rücktrittsrecht“ müssen die VerbraucherInnen zunächst denselben Einwand erheben, um in den Genuss besonderer Rücktrittsregeln zu kommen. Danach sind aber zusätzliche Nachweisprobleme denkbar. Auch Erfahrungen aus Deutschland zeigen die Unzulänglichkeit dieser Variante – das erweiterte Rücktrittsrecht hat dort zu keiner Reduzierung der Beschwerdefälle geführt.
2. Stopp von anonymen Anrufen
Unternehmen, Behörden oder Organisationen sollen ihre Nummer bei Anrufen anzeigen müssen. Nur private Anrufer sollen ihre Rufnummer unterdrücken dürfen. Wer Telefonwerbung zustimmt, soll dies zudem schriftlich tun müssen.
3. Keine Endlosbindung
Es soll keine Endlosbindung geben, sondern Telekomverträge sollten nach einem Jahr beendet werden können (wie derzeit schon andere Verträge über wiederkehrende Leistungen nach dem Konsumentenschutzgesetz). Die Beendigung soll natürlich grundsätzlich ohne Restentgeltzahlung erfolgen.
Standardrechnungen sollen mit der Post versendet werden und das kostenlos – wie derzeit schon der Einzelgesprächsnachweis. Denn immer öfters verweisen AnbieterInnen ihre KundInnen aufs Internet, um dort ihre Rechnung zu kontrollieren.
